Auf dem Territorium der Republik Kroatien können nur diejenigen Personen selbstständig ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr fahren, die einen in der Republik Kroatien ausgestellten gültigen Führerschein haben, oder aber einen ausländischen Führerschein, einen internationalen Führerschein oder einen Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins besitzen (Bestätigungen über gestellte Anträge auf Ausstellung eines Führerscheins sind im Straßenverkehr nur 30 Tage nach ordnungsgemäßer Einreichung eines Antrags auf Ausstellung des Führerscheins gültig), und zwar für die Fahrzeugkategorie, die der Fahrer lenkt. Beim Führen des Fahrzeugs muss der Fahrer einen Führerschein oder einen Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins bei sich haben und den Führerschein oder die Bestätigung auf Anforderung eines Polizeibeamten vorlegen. Außerdem muss jeder Fahrer im Straßenverkehr beim Lenken eines Kraftfahrzeugs in seinem Besitz auch einen Fahrzeugschein haben und ihn auf Anforderung eines Polizeibeamten zur Einsicht vorlegen. Der Fahrzeugschein darf nicht im Auto ohne Aufsicht des Fahrers hinterlassen werden.
Auf kroatischem Territorium können im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge und Anhänger teilnehmen, wenn sie registriert sind und über einen gültigen Fahrzeugschein verfügen. Ausnahmsweise müssen Kraftfahrzeuge und Anhänger nicht registriert sein, die mit Probekennzeichen versichert und markiert sind.
Ein Fahrer, der mit einem Fahrzeug mit ausländischem Nummernschild oder mit einem Nummernschild eines Mitgliedsstaats des Europäischen Wirtschaftsraumes das Territorium der Republik Kroatien betritt, muss eine international gültige Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug besitzen, die auf dem Gebiet der Europäischen Union gültig ist, oder einen sonstigen Beleg über eine derartige Versicherung. Als Beweise für die Existenz von internationalen Dokumenten gilt auch ein offizielles Nummernschild auf dem Fahrzeug, das normalerweise im Gebiet des Staates stationiert ist, dessen nationales Amt Unterzeichner der Multilateralen Vereinbarung ist (Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und andere assoziierte Länder), beziehungsweise eine gültige Grüne Karte für ein Fahrzeug, das aus einem Land kommt, dessen nationales Amt für die Versicherung kein Unterzeichner der Multilateralen Vereinbarung ist (Versicherungsmitgliedstaaten des „Systems der Grünen Karte“, Unterzeichner der Kreta-Vereinbarung), sowie andere Dokumente und Zeugnisse, deren Gültigkeit das Kroatische Versicherungsbüro anerkennt.
Kroatien wird rechts gefahren. Tempolimits:
Das Fahren mit eingeschalteten Scheinwerfern auch bei Tageslicht ist im Zeitraum der Winterzeit Pflicht.
Die Benutzung des Handys während der Fahrt ist verboten!
Das Anschnallen ist Pflicht. Eine reflektierende Sicherheitsweste, die vom Fahrer verwendet werden sollte, wenn er auf der Straße einige Tätigkeiten ausüben muss (Reifenwechsel, kleinere Reparaturen am Fahrzeug, den leeren Tank mit Benzin nachfüllen, Hilfe von anderen Fahrern sucht), fällt unter die vorgeschriebene mitzuführende Fahrzeugausrüstung. Die erlaubte Alkoholmenge im Blut ist 0,5 Promille
Kroatischer Autoklub (HAK)
www.hak.hr
Informationszentrum: +385 1 4640 800
Straßenhilfe: +385 1 1987
Tankstellen verkaufen unterschiedliche Kraftstoffe: Super 98, Super plus 98, Super 95, Eurosuper 95, Super 95, Euro Diesel, Diesel und Flaschengas. Tankstellen in Viškovo:
ADRIA OIL: FURIĆEVO 93
PETROL: VOZIŠĆE 32