Entering Croatia – Möglichkeiten für die Einreise

Objavljeno: 01/12/2021

Von 01.12.2021. bis 15.12.2021. erlaubt die Republik Kroatien allen Reisenden, die aus einem der Länder und / oder Regionen der Europäischen Union, den Ländern und / oder Regionen des Schengen-Raums und den mit dem Schengen-Raum assoziierten Ländern, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit in die Republik Kroatien reisen, mit:

  • Digitales COVID-Zertifikat der EU;
  • oder negatives Ergebnis des PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden oder des Antigen-Schnelltests auf COVID-19 nicht älter als 48 Stunden (gerechnet vom Moment des Testens bis zur Ankunft am Grenzübergang); der Antigen-Schnelltest muss von der Liste Antigen-Schnelltests stammen, veröffentlicht von der Europäischen Kommission und von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegenseitig anerkannten Antigen-Schnelltests stammen;
  • oder eine Bescheinigung nicht älter als 365 Tage nach Erhalt von zwei Dosen des in den EU-Mitgliedstaaten verwendeten Impfstoffs (Pfizer, Moderna, AstaZeneca, Gamaleya, Sinopharm) oder die Vorlage einer Bescheinigung nicht älter als 365 Tage nach Erhalt einer Dosis des Impfstoffs in einer Dosis (Janssen / Johnson & Johnson), wenn seit der Verabreichung dieser einen Dosis 14 Tage vergangen sind;
  • oder Bestätigung des Erhalts der ersten Impfdosis Pfizer, Moderna oder Gamaleya, mit der die Einreise in die Republik Kroatien im Zeitraum vom 22. bis 42. Tag nach Erhalt des Impfstoffs oder vom 22. bis 84. Tag nach Erhalt der ersten Dosis AstraZeneca-Impfstoffe erlaubt wird;
  • oder eine Bestätigung der Genesung von COVID-19 und Erhalt einer Einzeldosis des Impfstoffs innerhalb von 8 Monaten nach Ausbruch der Krankheit, sofern die Impfung weniger als 12 Monaten vor Ankunft an der Grenzübergangsstelle erfolgen muss;
  • oder Vorlage eines positiven PCR- oder Antigen-Schnelltests – BVT, der bestätigt, dass sich der Besitzer von einer COVID-19-Infektion erholt hat, wobei der Test 365 Tage zurückliegt und älter als 11 Tage ab dem Datum der Ankunft an der Grenze ist Überfahrt oder gegen Vorlage ärztlicher Genesungszeugnisse;
  • oder Durchführung eines PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests – BAT auf COVID-19 unmittelbar nach der Ankunft in der Republik Kroatien (auf eigene Kosten), mit der Verpflichtung zur Selbstisolierung bis zum Eintreffen eines negativen Befundes. Bei Unmöglichkeit der Prüfung wird eine Selbstisolationsmaßnahme für einen Zeitraum von 10 Tagen festgelegt.

Einreise mit Kinder unter zwölf Jahren

Kinder unter 12 Jahren, die in Begleitung eines Elternteils / Erziehungsberechtigten reisen, sind von der Vorlage eines negativen Testergebnisses und der Selbstisolation befreit, wenn die Eltern / Erziehungsberechtigten ein gültiges digitales EU-COVID-Zertifikat haben oder einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest – BAT oder haben eine Impf- oder Krankheitsbescheinigung der Genesung von COVID-19.

Ländern auf die besondere epidemiologische Maßnahmen angewendet werden

Drittländer, für die besondere Maßnahmen gelten:
Passagiere, die unter den Beschluss über die Sicherheitsmaßnahme des vorübergehenden Einreiseverbots in die Republik Kroatien fallen, sind verpflichtet:
1. wenn sie aus der Republik Südafrika, Botswana, dem Königreich Eswatini, Lesotho, Namibia, Simbabwe, Hongkong und der Republik Mosambik stammen oder sich in den letzten 14 Tagen in diesen Ländern aufgehalten haben, ist ihnen die Einreise in die Republik Kroatien untersagt.
AUSNAHMEN sind Staatsangehörige der Republik Kroatien sowie deren Familienangehörige und langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige auf der Grundlage der Richtlinie 2003/109 / EG des Rates vom 25. November 2003 über die Rechtsstellung von Drittstaatsangehörigen und auf Grund anderer EU-Richtlinien oder nationaler Gesetze in der Republik Kroatien langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder ein nationales Visum für die Daueraufenthaltsdauer für die Republik Kroatien besitzen, mit der Verpflichtung:
> notwendige Quarantäne-/Selbstisolationsmaßnahme für 14 Tage ab dem Tag der Einreise in die Republik Kroatien und obligatorische Tests auf das COVID-19-Virus am letzten Tag der Quarantäne;
> es wird empfohlen, Passagiere aus diesen Ländern gleich nach der Ankunft in Kroatien, also zu Beginn der Quarantäne, zu testen;
> Krankheits- und Impfnachweise entbinden Reisende aus diesen Ländern nicht von der Pflicht zur Durchführung eines negativen PCR-Tests und zur Quarantäne.

2. wenn sie aus Brasilien kommen, muss zwingend ein negativer Befund eines Nasen-Rachen-Abstrichs (nasaler Teil des Rachens) vorgelegt werden. Ein negativer Abstrich sollte nicht älter als 48 Stunden sein, wenn ein Antigen-Schnelltest – BAT durchgeführt wurde, oder 72 Stunden, wenn ein NAAT / PCR-Test durchgeführt wurde, von der Entnahme des Abstrichs bis zur Einreise nach Kroatien.

Alle ausländischen Staatsbürger können über das Online-Formular https://mup.gov.hr/uzg-covid/286210 oder an die E-Mail-Adresse uzg.covid@mup.hr prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Anwendung dieser Entscheidung erfüllen. Die Anfrage wird so schnell wie möglich beantwortet werden.

Enter Croatia

Um das Verfahren an Grenzübergängen zu verkürzen, wird allen Ausländern empfohlen, das Online-Formular auszufüllen: ENTER CROATIA

Liste der Ziele in Kvarner Region, an denen COVID-19-Tests durchgeführt werden können :

Liste der medizinischer Dienst für Touristen in Kvarner Region: Liste

Die Impfung gegen COVID-19 kann ohne Vorankündigung zu folgenden Bedingungen durchgeführt werden: http://www.zzjzpgz.hr/

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